OGH: Kein Provisionsanspruch des Immobilienmaklers trotz vorzeitiger Auflösung des Alleinvermittlungsauftrags
Die vorzeitige Auflösung eines befristeten Alleinvermittlungsauftrags kann einen Provisionsanspruch des Immobilienmaklers auslösen. Der OGH stellt nun klar, dass ein wirksamer Rücktritt nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) diesen Anspruch jedoch ausschließen kann.
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