Das Urteil des OLG Köln unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Genauigkeit in der Werbung, insbesondere wenn es um Nachhaltigkeits- und Klimaschutzversprechen geht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Werbeaussagen nicht nur wahrheitsgemäß sind, sondern auch klar und verständlich kommunizieren, wie und wann Umweltversprechen erfüllt werden.
Im Dezember 2024 entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) im Fall 6 U 45/24, dass die Werbung einer Fluggesellschaft mit dem Slogan "CO₂-neutral reisen" in Verbindung mit der Aufforderung "Zusammen machen wir Fliegen nachhaltiger. CO₂-Emissionen ausgleichen und abheben" irreführend ist. Diese Werbung erweckte den Eindruck, dass die Kompensation der durch den Flug verursachten CO₂-Emissionen unmittelbar vor dem Abflug erfolgt. Allerdings erfolgte die tatsächliche Kompensation entweder durch Investitionen in Klimaschutzprojekte oder den Erwerb nachhaltiger Flugkraftstoffe, was nicht ausreichend transparent kommuniziert wurde.
Das Gericht stellte fest, dass die bereitgestellten Informationen auf der Website der Fluggesellschaft nicht klar und eindeutig erklärten, wie und wann die CO₂-Kompensation durchgeführt wird. Insbesondere blieb unklar, ob die Kompensation bereits vor dem Flug oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Diese Unklarheit führte zu der Auffassung, dass die Werbung die Verbraucher in die Irre führt.
Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln in erster Instanz entschieden, dass die Werbung der Fluggesellschaft irreführend sei. Das OLG Köln bestätigte diese Entscheidung und betonte die Notwendigkeit für Unternehmen, bei der Bewerbung von Klimaschutzmaßnahmen klare und transparente Informationen bereitzustellen. Verbraucher haben ein Recht auf genaue Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Die Entscheidung des OLG macht deutlich: Wer „Green Claims“ verwendet, muss mit wachsender Sorgfalt auf deren Transparenz und Nachprüfbarkeit achten. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt es sich also, schon frühzeitig Beratung einzuholen. Gerne setzen wir unsere Expertise auch in diesem Bereich für Sie ein!
