Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitsbereich sind umfangreich und äußerst dynamisch. Wir helfen Ihnen, die Übersicht über Neuerungen und laufend aktuelle Entscheidungen zu bewahren. Grenzüberschreitende Sachverhalte sind ein Spezialgebiet unseres Büros.
Unseren guten Ruf untermauern unsere langjährige Tätigkeit als Vertrauensanwälte der Oberösterreichischen Wirtschaftskammer, ebenso wie zahlreiche Vortragstätigkeiten für angesehene Bildungseinrichtungen wie etwa WIFI, Akademie für Steuern und Recht (ARS) und die Donau-Universität Krems.
Wir vertreten überwiegend Arbeitgeber, Geschäftsführer und leitende Angestellte in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von großen IT- und Industrieunternehmen, über Personaldienstleister bis hin zu Ärzten.
Von der Begründung bis zur Beendigung von Dienstverhältnissen beraten wir Sie und versorgen Sie mit maßgeschneiderten Lösungen. Viele unserer Klienten setzen auch auf unsere praxisnahen Inhouse-Schulungen und Webinare zu arbeitsrechtlichen Fragen.
Wir setzen auf präventive Vermeidung von teuren Prozessen. Durch exzellente Beratung. Wie uns jüngst ein Klient bestätigt hat: „Dieses Honorar habe ich wirklich gern bezahlt. Die strategische Beratung hat mir viel Geld gespart.“
Unsere arbeitsrechtlichen Schwerpunkte umfassen die folgenden Punkte:
An den Einzelfall angepasste Arbeitsverträge sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Berücksichtigung von Branchenspezifika und Bezugnahme auf neueste Entwicklungen ersparen später Diskussionen oder gar Prozesse.
Bevor wir einen Vertrag gestalten, analysieren wir den konkreten Handlungsbedarf. Oft sind Nebenvereinbarungen zu bestimmten Themen zweckmäßig. Schwerpunkte sind zum Beispiel:
Prüfung und Erstellung von Dienstverträgen für alle Branchen
Beratung über Alternativen wie freie Dienstverträge
Klärung sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen
Internationale Arbeitsverträge, Europäisches und internationales Arbeitsrecht
Sichere Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen
KFZ-Nutzungsvereinbarungen
Provisions-, Prämien- oder Zielvereinbarungen
Alternative Arbeitsplatzgestaltungen (Homeoffice, Desk-Sharing, etc.)
Verträge für Führungskräfte
Daten- und Geheimnisschutzvereinbarungen
Entsendungsvereinbarungen
Ausbildungskostenrückersatz
Karenzierungsvereinbarungen, Wiedereinstellungszusagen
Ansprechpartner
Personen in Führungspositionen sind arbeitsrechtlich auf sich gestellt. Eine Reihe von Schutzbestimmungen gelten nicht. Das erörtern wir mit Ihnen vor Annahme eines Mandats im Detail. In diesem Bereich beraten wir Gesellschafter, Unternehmen und Führungskräfte.
Wenn der Abschied aus dem Unternehmen nicht ganz einfach ist, unterstützen wir Personen in Leitungsfunktion mit unserer Expertise, etwa in den folgenden Bereichen:
Prüfung und Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
Klärung Haftungsfallen
Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung der Führungstätigkeit
Gestaltung von Geschäftsordnungen
Abwehr von Verwaltungsstrafen und Vertretung in Verfahren
Abwehr von Haftungsansprüchen
D&O-Versicherungen
Risikoanalyse und Begleitung in Krisensituationen wie Restrukturierungen oder Insolvenz
Einführung oder Update von internen Kontroll- und Compliance-Systemen
Ansprechpartner
Die Beendigung eines Dienstverhältnisses kann weitreichende Folgen haben. Neben der arbeitsvertraglichen Ebene sind betriebsverfassungsrechtliche und arbeitsmarktpolitische Regelungen zu berücksichtigen. Unsere Empfehlung: Heikle Entscheidungen sollten im Vorhinein geprüft werden.
Unser Paket umfasst:
Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in arbeitsvertraglicher und betriebsverfassungsrechtlicher Sicht (Kündigung, Entlassung, etc.)
Sonstige wichtige Aspekte bei der Beendigung von Dienstverhältnissen (zB „AMS-Frühwarnsystem“, Regelungen über Kurzarbeit)
Verhandlung und Erarbeitung von Sozialplänen
Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Gestaltung von einvernehmlichen Auflösungsvereinbarungen
Beurteilung des Risikos einer Kündigungsanfechtung
Beratung bei verschlechternden Versetzungen
Führung von Kündigungsverfahren mit allgemeinem und besonderem Kündigungsschutz
Begleitung in Schlichtungs- und Mediationsverfahren
Ansprechpartner
Umstrukturierungen im Konzern, nach Unternehmenstransaktionen oder Modernisierung von Strukturen im Unternehmen machen oft Änderungen in der betrieblichen Struktur erforderlich. Wir unterstützen laufend internationale Konzerne bei Betriebszusammenlegungen, Betriebsabspaltungen, Kollektivvertragswechseln und bei der Ausarbeitung und Verhandlung von neuen Betriebsvereinbarungen.
Sie können auf uns zählen: Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen von der Planung bis zum Abschluss tatkräftig zur Seite. Unser Paket umfasst:
Begleitung der strategischen Planung
Schwerpunktberatung bei grenzüberschreitenden Bezügen
Prüfung aktuell bestehender Betriebsstrukturen im Unternehmen
Aufzeigen möglicher Alternativen
Betriebsübergang – Beurteilung der Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten
Verhandlung von Maßnahmen mit Betriebsrat und/oder Gewerkschaft
Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Prüfung der Kollektivvertragszugehörigkeit
Arbeitsrechtliche Due Diligence bei Unternehmens(ver)käufen
Beratung zu Sozialplänen samt wirtschaftlicher Einschätzung
Ansprechpartner
Georg Bruckmüller ist seit mehr als 20 Jahren Vertrauensanwalt der Oberösterreichischen Wirtschaftskammer für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung. Er berät auch den Verband „Österreichs Personaldienstleister“ und ist in diesem Bereich ein gefragter Experte, auch international. Zahlreiche renommierte Unternehmen aus der Personalbranche zählen seit vielen Jahren auf unsere Expertise. Ob in Österreich oder mit grenzüberschreitendem Bezug: Wir wickeln Ihre Anfragen und Projekte mit höchster Professionalität ab und können auf unser erprobtes internationales Netzwerk an Partnern bauen.
Unser Angebot umfasst:
Prüfung und Ausgestaltung von Dienstverträgen und Überlassungsmitteilungen
Prüfung und Ausgestaltung von Überlassungsvereinbarungen mit Kunden
Gestaltung von Sonderkonstellationen wie Payrolling oder Mastervendoring
Begleitung und Koordinierung internationaler Personaleinsätze – Inbound und Outbound
Entsendungsvereinbarungen
Beratung zu allen aufenthaltsrechtlichen und arbeitsmarktrechtlichen Aspekten
Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen
Verfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden
Beratung zu gewerberechtlichen Fragen
Ansprechpartner
Die zunehmende Globalisierung ist in der Arbeitswelt besonders spürbar. Der grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmern ist längst keine Seltenheit mehr – sei es bei der Erfüllung von Werkverträgen oder im Rahmen einer internationalen Überlassung.
Wir beraten und begleiten laufend internationale Konzerne und grenzüberschreitend tätige Unternehmen bei der Planung und erfolgreichen Abwicklung ihrer Projekte.
Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich und mit unserem vielfältigen Netz an internationalen Partnern erarbeiten wir maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Vorhaben und begleiten die Abwicklung „start-to-finish“ - mit Effizienz und Professionalität.
Unser Serviceangebot umfasst insbesondere:
Begleitung und Koordinierung internationaler Personaleinsätze – Inbound und Outbound
Konzeption von Entsendungsvereinbarungen
Gestaltung von unternehmensinternen Richtlinien für internationalen Personaleinsatz
Beratung zu allen aufenthaltsrechtlichen und arbeitsmarktrechtlichen Aspekten
Abwicklung der Einholung von erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen und Aufenthaltstiteln
Unterstützung bei der Einhaltung einschlägiger Compliance-Vorschriften, insbesondere der Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen
Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen
Vertretung vor (Verwaltungs-)Gerichten und Verwaltungsbehörden
Ansprechpartner
Arbeitszeitmodelle, Entlohnungssysteme, Benefits für Mitarbeiter, Überwachungsmaßnahmen – die Inhalte von Betriebsvereinbarungen sind vielfältig. Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber ist oft ein Balanceakt. Wir finden interessengerechte Lösungen und gestalten klare Vereinbarungen.
Unser Angebot:
Prüfung und Überarbeitung von bestehenden Betriebsvereinbarungen
Rechtssichere Ausgestaltung von neuen Betriebsvereinbarungen jeder Art
Verhandlungsführung mit Betriebsräten
Konsequenzen „freier“ Betriebsvereinbarungen und effizienter Umgang damit
Umgang mit „betrieblichen Übungen“
Beratung zu Möglichkeiten und Rechtsfolgen der Aufkündigung von Betriebsvereinbarungen
Vertretung in Verfahren vor der Schlichtungsstelle
Aufzeigen von Regelungsmöglichkeiten bei Fehlen eines Betriebsrats
Ansprechpartner
Wenn Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden müssen oder Sie sich ungerechtfertigten Forderungen ausgesetzt sehen, sind wir Ihr verlässlicher Partner. Wir wollen Verfahren gewinnen und bewerten daher die Erfolgsaussichten so schnell wie möglich. Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Klientinnen und Klienten haben sich immer bewährt.
Wir vertreten Sie in den folgenden Angelegenheiten:
Streitigkeiten über Entgeltansprüche aus dem Dienstverhältnis
Musterprozesse beim OGH zur Klärung von unklaren Rechtsfragen
Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen
Feststellungsverfahren, Prozesse mit dem Betriebsrat
Geltendmachung von Ansprüchen aus Konkurrenzklauseln
Durchsetzung von Ausbildungskostenrückersatz
Vorgehen gegen unlauteres Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden
Ansprechpartner
Das Arbeitsrecht hat sich in den letzten Jahren vermehrt zu einem Arbeitsstrafrecht entwickelt. Verletzungen von Verwaltungsvorschriften führen oft zu Verwaltungsstrafen, die auch über die Verurteilung hinaus Bedeutung für Ihre künftige Tätigkeit haben können. Eine große Rolle spielen in diesem Bereich das Europarecht und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH. Wir vertreten Sie vor Behörden und Verwaltungsgerichten bis zum Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Unser Angebot:
Beratung zur Vermeidung von Übertretungen
Konzeptionierung von Compliance-Regelungen und internen Kontrollsystemen
Bestellung von verantwortlichen Beauftragten
Vertretung vor Behörden, Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof in Verwaltungsstrafverfahren aller Art
Schwerpunkte liegen etwa im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), AÜG sowie Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
Ansprechpartner
Das Jahr 2020 wird uns allen als Beginn der Corona-Pandiemie in Erinnerung bleiben. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, auf die neuesten Entwicklungen rasch zu reagieren. Wir sind auch in Zeiten von Corona immer für unsere Klientinnen und Klienten da und lösen für Sie rasch und unkompliziert alle auftretenden Fragen. Wie etwa:
Rechtssichere Ausgestaltung von Homeoffice-Modellen
Umgang mit Risikogruppen
Arbeitsrechtliche Aspekte von Auslandsaufenthalten
COVID-19-Kurzarbeit und sonstige Beihilfen
Kostenersatz im Fall von Quarantäne oder behördlicher Schließung
Umstrukturierungen und Personalmaßnahmen
Karenzierung und Freistellung von Mitarbeitern
Sonderbetreuungszeit und Pflegefreistellungen
Ansprechpartner
Längst nicht mehr nur in der IT-Branche sind innovative Arbeitsmodelle wie Homeoffice, Desk-Sharing oder Co-Working Spaces auf dem Vormarsch. Flexibilität im Arbeitsverhältnis wird nicht nur von Arbeitnehmern geschätzt, sondern kann auch für Arbeitgeber Vorteile mit sich bringen.
Innovative Arbeitsmodelle erfordern durchdachte vertragliche Regelungen, denn oft lassen gesetzliche Regelungen zu neuen Arbeitsformen auf sich warten. Wir beraten Sie und übernehmen die rechtssichere und nachhaltige Umsetzung:
Ausgestaltung von Homeoffice-Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen
Beratung und Gestaltung von Home-Office-Vereinbarungen
Umsetzung von Arbeitszeit-/Gleitzeitmodellen
Abgrenzungen zwischen Arbeitnehmern/freien Dienstnehmern/Selbständigen
Beratung zu digitalen Kontrollmaßnahmen und Leistungserfassung
Datenschutz im Arbeitsrecht, Facebook & Co, Arbeit 4.0
Datenschutzvereinbarungen und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Beratung und Umsetzung anderer innovativer Arbeitsmodelle wie Desk-Sharing
Ansprechpartner
Unser Wissen und unsere Erfahrung geben wir gerne an Sie weiter. In unseren eigenen Inhouse-Schulungen und Webinaren bringen wir Ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand. Unsere Experten stehen Ihrem Unternehmen gerne auch in unserem kanzleiinternen Schulungszentrum zur Verfügung. Wir schnüren angepasst an Ihre Bedürfnisse ein Paket für Sie und Ihre Mitarbeiter - Präsenzseminare, Online-Veranstaltungen, praxisorientierte Vorträge oder interaktive Workshops.
Regelmäßig bieten wir diese Themen an:
Allgemeines Arbeitsrecht
Grundlagen der Arbeitskräfteüberlassung
Spezialfragen der Arbeitskräfteüberlassung
Grenzüberschreitender Arbeitseinsatz
Richtige Beendigung von Dienstverhältnissen
Home Office – Alles was Sie wissen müssen
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Datenschutz für Arbeitgeber
Vermeidung von Verwaltungsstrafen im Arbeitsrecht
Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz
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