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BVwG zur Gestaltung von Cookie-Bannern

In einer jüngst ergangenen Entscheidung befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit der optischen und technischen Gestaltung von Cookie-Bannern. Welche Aussagen das Gericht trifft, lesen Sie hier:

Cookie-Banner sind spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO im WWW omnipräsent. Für technisch nicht notwendige Cookies ist in der Regel eine Einwilligung erforderlich, wenn das Setzen der Cookies mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einhergeht. Webseitenbetreiber versuchen daher, Cookie-Banner so zu gestalten, dass die Besucher der Webseite möglichst in das Setzen aller Cookies einwilligen. Das BVwG stellt nun ein paar Grundsatzregeln klar:

Das Cookie-Banner muss so gestaltet sein, dass sich der "Akzeptieren" und "Ablehnen"- Button deutlich voneinander abgrenzen. Der "Ablehnen"-Button muss sich auf der ersten Ebene des Cookie-Banners in gleicher Auffälligkeit, im selben Design und mit gleichem Kontrast direkt neben dem "Akzeptieren"-Button befinden.

Die Abgabe einer Einwilligung für Cookies nach Art 7 Abs 3 DSGVO muss genauso einfach sein wie ihr Widerruf. Bereits aus dem Cookie-Banner im Zeitpunkt der Abgabe der Einwilligung muss klar ersichtlich sein, auf welche Weise diese widerrufen werden kann. Ein bloßer Verweis mittels Icon auf "Cookie-Einstellungen" ist nicht ausreichend, da aus dem Wort "Cookie-Einstellungen" objektiv betrachtet nicht auf die Widerrufsmöglichkeit geschlossen werden kann. Viel mehr sollte ein Icon "Cookie-Einstellung und Widerruf" am Seitenende platziert werden, worauf bereits im Cookie-Banner hingewiesen werden sollte. Darüber hinaus muss die Einwilligung mit einem Button widerrufen werden können, ohne dass zuerst mehrere "Schieberegler" zu betätigen sind (zB in Form eines Buttons "Einwilligung widerrufen").

Der Einsatz von Cookies und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten, welcher technisch für die Verwendung einer Webseite nicht erforderlich ist, bedarf der vorherigen Einwilligung. Zum Beispiel sind Werbe-Cookies zum Ausspielen von personalisierter Werbung nicht technisch notwendig, nur weil das Ausspielen von personalisierter Werbung zur Finanzierung des Betriebes der Website notwendig ist.

Die Entscheidung des BVwG zeigt, dass es sich empfiehlt, die Gestaltung des Cookie-Banners nicht nur unter Marketing-Gesichtspunkten, sondern auch rechtlich zu prüfen. Im Rahmen einer Neugestaltung oder Überarbeitung von Internetauftritten begleiten wir zahlreiche Klienten juristisch bei diesen Fragen. Compliance in diesem Bereich zahlt sich aus - eine rechtskonforme Webseite ist eine wichtige Facette des Außenauftritts von Unternehmen.