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Adidas vs Nike: Streifen-Design auf Sporthosen?

Adidas und Nike sitzen sich vor Gericht gegenüber. Gestritten wird um die ikonischen seitlichen Streifen auf Sporthosen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Darf Nike weiterhin Hosen mit Streifen auf der Außennaht verkaufen oder verletzt dies die Markenrechte von Adidas?

Charakteristisches Merkmal von Adidas-Sportbekleidung ist seit Jahrzehnten das Streifenmuster, welches auch als Bildmarke eingetragen ist. Auch Nike verkauft Sporthosen mit einem Streifen-Design auf den Seitennähten. Adidas sah dadurch seine Markenrechte verletzt. Die Käufer würden die Streifen als Hinweis auf Adidas verstehen, argumentiert Adidas und bekam damit in erster Instanz auch Recht. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 28. Mai 2024, dass nicht alle fünf beanstandeten Nike-Modelle das Markenrecht von Adidas verletzen.

Lediglich bei der "LA Lakers Courtside Pants" von Nike wurde die Ähnlichkeit der drei parallelen Streifen in Längsrichtung entlang den Seitennähten als so hoch bewertet, dass der Verkauf dieser Hose in Deutschland fortan untersagt wurde. Hier reichte das auf der Sporthose angebrachte "Nike-Swoosh" aufgrund seiner farblichen Gestaltung und Größe nicht aus, um eine klare Unterscheidung zu schaffen. Bei den anderen vier Modellen war das "Nike-Swoosh" deutlicher sichtbar und sie wiesen entweder nur zwei Streifen auf oder die drei Streifen erschienen als ein einheitliches Zierband. Maßgeblich ist überdies auch die farbliche Gestaltung der Streifen.

Das Gericht stellte klar, dass nicht jedes seitlich angebrachte Streifenmuster automatisch Adidas zugeordnet wird, selbst bei einem so bekannten Zeichen wie den "3-Stripes". Der angesprochene Verkehrskreis weiß auch, dass andere Hersteller von Sportbekleidung Streifenmuster entlang der Außennaht als dekoratives Element verwenden. Zu berücksichtigen ist daher die konkrete Ausgestaltung der Streifen sowie die weiteren Zeichen auf der Sportbekleidung.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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