Ab Februar 2025 Pflicht: Unternehmen müssen KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden nachweisen – sind Sie bereit? Der EU AI-Act verlangt nicht weniger als einen tiefgreifenden Kulturwandel im Umgang mit Künstlicher Intelligenz – mit weitreichenden Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Mitarbeitenden sowie an die Verantwortung von Unternehmen.
Seit dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen. Diese umfasst technisches Verständnis, Anwendungswissen, kritisches Denken sowie rechtliche und ethische Fragestellungen. Laut der KI-Verordnung bedeutet KI-Kompetenz, dass Anbieter, Betreiber und betroffene Personen KI-Systeme sachkundig nutzen können und sich der damit verbundenen Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst sind.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, können Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
• Modulare Schulungsprogramme: Ein Basistraining für alle Mitarbeitenden sowie spezifische Weiterbildungen für einzelne Abteilungen (z. B. HR hinsichtlich Diskriminierungsrisiken durch KI, Marketing bezüglich Urheberrechtsfragen).
• Angebot verschiedener Schulungsformate: Online-Kurse, E-Learning, Workshops oder Seminare, je nach Bedarf.
• Regelmäßige Aktualisierung der Schulungsinhalte: Anpassung an neue technische Entwicklungen und rechtliche Vorgaben.
• Dokumentation der Schulungsmaßnahmen: Nachweis der Erfüllung der Schulungspflicht gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung.
• Erarbeitung interner Richtlinien und Standards: Festlegung von Compliance-Vorgaben, ethischen Prinzipien und Best Practices.
• Etablierung interdisziplinärer Teams: Förderung eines praxisorientierten, ganzheitlichen KI-Ansatzes.
• Ernennung interner KI-Beauftragter: Zentrale Ansprechpersonen für KI-bezogene Fragen und Schulungen.
Mit den Anforderungen der KI-Verordnung entsteht ein erheblicher Schulungsbedarf für Unternehmen in der gesamten EU. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Personal sowie alle Personen, die mit dem Betrieb sowie der Nutzung dieser Systeme befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Fazit
Die Verpflichtung zur Sicherstellung von KI-Kompetenz ab dem 2. Februar 2025 stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen. Durch gezielte Weiterbildungen, interne Richtlinien und den Einsatz von KI-Beauftragten können Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsposition stärken. Ein strukturierter Schulungsansatz ist der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen und effizienten Einsatz von KI.
