Seit dem 24.11.2023 liegt nun die Regierungsvorlage über das Gesellschaftsrecht-Änderungsgesetz 2023 vor, die ein Inkrafttreten der neuen Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft, FlexKapG“ oder "Flexible Company, FlexCo" bereits für den 01.01.2024 vorsieht.
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Weiteres zum Inhalt:
Die Flexible Kapitalgesellschaft soll insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von innovativen Startups, Social Entrepreneuers und KMUs gerecht werden. Um den besonderen Anforderungen dieser Unternehmenstypen zu entsprechen, wurde als Ausgangspunkt für die neue Gesellschaftsform das GmbH-Recht gewählt, welches in mehreren Bereichen nach dem Vorbild des Aktienrechts (zB eigene Anteile der Gesellschaft und flexible Kapitalmaßnahmen) modifiziert wurde. Die neue Rechtsform gilt daher auch als Hybridform zwischen der GmbH und der AG.
Im Gegensatz zur GmbH bedarf es zur Übertragung von klassischen Geschäftsanteilen keines Notariatsaktes. Vielmehr ist von einem Rechtsanwalt erstellte Urkunde ausreichend. Erleichterungen ergeben sich überdies bei den Kapitalmaßnahmen.
Durch die Ausgabe von sogenannten "Unternehmenswert-Anteilen" wird Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, sich zu attraktiven Bedingungen am Unternehmen zu beteiligen und dadurch auch am Erfolg teilzuhaben. Dies gilt als Kernanliegen von Startups und wird durch die FlexCo nun umgesetzt.
Sehr praxisrelevant ist auch der „Nebenschauplatz“ des Gesetzes: Gleichzeitig mit der Schaffung der FlexCo wird auch das Mindeststammkapital für GmbH von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 reduziert. Die finanzielle Hürde für die Gründung einer GmbH wird damit deutlich gesenkt. Im europäischen Vergleich liegt Österreich damit nun im mittleren Bereich der Kapitalanforderungen.
Wir würden uns freuen, Sie bei der Gründung einer FlexKapG oder der Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft in diese neue Gesellschaftsform zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne.
Mit unserem Webinar - gemeinsam mit der ICON - werden Sie schon jetzt bestens für die Gründung einer FlexCo gerüstet. Es werden die rechtlichen und steuerlichen Aspekte praxisrelevant erörtert. Damit Sie umfassend informiert sind, erhalten Sie gleich auch einen Überblick über die steuerlichen Aspekte der neune Varianten der Mitarbeiterbeteiligung (Start-up-Förderungsgesetz). Wir haben auch alle jüngsten Neuerungen berücksichtigt, die sich aus dem Gesetzgebungsverfahren bis zuletzt ergeben haben.
Termin: 16. Jänner 2024, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

