Der Gesetzgeber hat mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft eine attraktive neue Gesellschaftsform geschaffen. Herzstück der neuen Gesellschaftsform sind die Unternehmenswert-Anteile. Welche Möglichkeiten diese Anteile bieten, erfahren Sie in diesem Blog.
Ein zentrales Element des FlexKapGG sind die neu geschaffenen Unternehmenswert-Anteile. Die Unternehmenswert-Anteile bei der FlexCo ähneln zum Teil der Vorzugsaktie bei der AG. Unternehmenswert-Beteiligte haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, aber kein Stimmrecht in der Generalversammlung.
Darüber hinaus gibt es aber noch einige Besonderheiten:
Unternehmenswert-Beteiligte haben ein zwingendes Mitverkaufsrecht, wenn die Gründungsgesellschafter ihre Anteile an der FlexCo verkaufen. Die Unternehmenswert-Beteiligten müssen im Verkaufsfall (anteilsmäßig) die gleiche Vergütung erhalten wie die Gründungsgesellschafter.
Unternehmenswert-Anteile können sehr einfach und kostengünstig übertragen werden. Für den Verkauf reicht die Einhaltung der Schriftform. Dem Firmenbuch muss der Verkauf gar nicht bekanntgegeben werden. Die Gesellschaft hat lediglich eine Anteilsliste und eine Namensliste zu führen und diese einmal im Jahr beim Firmenbuch einzureichen.
Die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen an Mitarbeiter ist eine einfache und steuerlich attraktive Variante der Mitarbeiterbeteiligung.
Fazit
Die neu geschaffenen Unternehmenswert-Anteile der FlexCo bieten eine flexible Alternative zu den starren Strukturen der GmbH. Mit der steuerlichen Begünstigung wird auch die Beteiligung von Mitarbeitern attraktiv gestaltet.
Wir beraten Sie gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten!
