Die Panoramafreiheit erlaubt die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, die dauerhaft an öffentlichen Orten stehen, ohne Zustimmung der Urheber. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs in Deutschland beleuchtet die Grenzen dieser Regelung. Details zur Reichweite dieser Ausnahmeregelung finden Sie hier:
Die Beklagte, ein Buchverlag, veröffentlichte einen Führer zu den Halden des Ruhrgebiets. Um Bilder von urheberrechtlich geschützten Kunstinstallationen auf den Halden zu erstellen, kam eine Drohne zum Einsatz. Die Beklagte war der Auffassung, dass sie keine Einwilligung der Urheber für die Veröffentlichung dieser Aufnahmen einholen müsse, da die Panoramafreiheit in ihrem Fall greife.
Der Bundesgerichtshof entschied jedoch anders: Die Panoramafreiheit erlaube nur die Abbildung von Werken aus dem Sichtfeld öffentlicher Wege, Straßen oder Plätze. Aufnahmen, die von für die Allgemeinheit unzugänglichen Orten oder aus Perspektiven, die nicht dem menschlichen Sichtfeld entsprechen, gemacht werden, sind nicht von dieser Regelung gedeckt. Dazu zählen auch Bilder, die mit Hilfsmitteln wie Leitern oder Drohnen aus der Luft aufgenommen werden. Diese Perspektiven sind nicht Teil des allgemein wahrnehmbaren Straßenbildes und fallen daher nicht unter die Ausnahmeregelung des Urheberrechts.
Im konkreten Fall liegt daher eine Verletzung des Urheberrechts vor. Der Buchverlag hätte die Einwilligung der Urheber einholen müssen.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat für den Einsatz von Drohnenaufnahmen gravierende Auswirkungen.
Die strikte Anknüpfung an das menschliche Auge als Maßstab für die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit wirft erhebliche Fragen auf. Es ist fraglich, ob eine solche Sichtweise sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere in einer Zeit, in der technologische Innovationen wie Drohnen zunehmend im privaten und gewerblichen Bereich zum Einsatz kommen. Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte in Österreich die Reichweite der Panoramafreiheit beurteilen.
Wir stehen Ihnen in urheberrechtlichen Angelegenheiten gerne beratend zur Seite.

