Garantie
Neue Kennzeichnungspflichten für Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien ab September 2026

Ab 27. September 2026 gelten EU-weit neue Vorgaben für die Information über gesetzliche Gewährleistungsrechte und gewerbliche Haltbarkeitsgarantien. Hersteller und Händler müssen Produktkennzeichnungen, Verkaufsräume und Online-Shops rechtzeitig an die verbindlichen Formate anpassen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 konkretisiert die neuen Informationspflichten der EmpCo-Richtlinie. Sie gilt ab 27. September 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten und schreibt zwei harmonisierte Formate vor: eine Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und eine Kennzeichnung für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien.

Die Gewährleistungsmitteilung richtet sich an Händler. Verbraucher/innen müssen vor Vertragsabschluss in hervorgehobener Weise zwingend über die wesentlichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert werden. Im stationären Handel ist die vorgegebene Mitteilung zumindest im Format A4 anzubringen; sie darf farbig oder schwarz-weiß verwendet werden. Bei Online-Verträgen muss sie farbig dargestellt werden. Inhalt und Gestaltung sind nicht editierbar/veränderbar.

Zusätzlich wird das sogenannte „GARAN“-Label relevant, wenn ein Hersteller für die gesamte Ware ohne zusätzliche Kosten eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt und diese Information dem Händler zur Verfügung stellt. Das Label weist auf die Dauer der (Hersteller-)garantie hin und stellt zugleich klar, dass daneben auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht.

Beim „GARAN“-Label dürfen nur drei Angaben angepasst werden: die Garantiedauer in Jahren, der Name des garantierenden Herstellers und die Modellkennung. Im stationären Handel muss die Kennzeichnung mindestens 95 × 100 mm groß sein. Online ist sie farbig anzuzeigen; eine geschachtelte Darstellung ist zulässig, wenn das vollständige Label bereits beim ersten Klick, Berühren oder Aufziehen erscheint. Der QR-Code muss mit einem üblichen mobilen Gerät lesbar sein.

Für Unternehmen besteht daher konkreter Handlungsbedarf. Hersteller sollten prüfen, für welche Produkte sie Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren gewähren, und die erforderlichen Modell- und Garantiedaten bereitstellen. Händler sollten ihre Verkaufsstellen, Webshops und internen Produktdatenprozesse überprüfen und festlegen, wie die vorgeschriebenen Hinweise rechtzeitig und hervorgehoben eingebunden werden.

Fazit: Die neuen Kennzeichnungspflichten gelten EU-weit ab 27. September 2026. Da die Gestaltung weitgehend unveränderbar ist und sowohl stationäre als auch digitale Vertriebskanäle betroffen sind, sollten Hersteller und Händler bereits jetzt die technische und organisatorische Umsetzung vorbereiten.