Unser Partner Karl Weilhartner hat sich in einem Artikel mit einer topaktuellen höchstgerichtlichen Entscheidung aus dem Maklerrecht auseinandergesetzt.
In der Entscheidung OGH 7 Ob 151/23s musste sich der OGH mit der Herausgabe eines Vermittlungsobjekts befassen, das die beklagte Maklerin - unter Begleitung von groben Pflichtverletzungen - selbst erworben hat. Wie der OGH entschieden hat und worauf sich der Herausgabeanspruch stützt, lesen Sie hier.
Der Aufsatz wurde in der ImmoZak (Ausgabe 02/2024) veröffentlicht ➔ Hier geht's zum Artikel
