Partner
Karl
Weilhartner

Mag.
Partner / Rechtsanwalt

Karl Weilhartner ist aus dem Fundament unserer Kanzlei nicht mehr wegzudenken. Der gebürtige Rieder hat nach dem Studium in Salzburg sein Handwerk in einer großen Wirtschaftskanzlei erlernt und in unserer Kanzlei perfektioniert. Leidenschaftlich gerne beschäftigt er sich mit Immobilien(beratung).

Schwerpunkte

  • Immobilienrecht (Projektentwicklung und -begleitung, Vertragsgestaltung, Bauträgerprojekte, Mietrecht, Wohnungseigentum, Immobilienfinanzierung)

  • Steuerrecht (Finanzstrafrecht, Beratung bei Immobilienbesteuerung)

  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (Umstrukturierung von Unternehmen, Haftungsfragen, Stiftungsrecht, Mergers & Acquisitions, Unternehmensnachfolge)

  • Baurecht (Haftung und Gewährleistung, Bauwerkvertragsrecht, Bewilligungsverfahren)

  • Vertriebsrecht (Makler, Handelsvertreter, Franchiseverträge)

„Kreative Ideen, ein ausgeprägtes Netzwerk und rechtliches Know-How: Gemeinsam heben wir ab.“

Lebenslauf

  • geboren 1985

  • Rechtsanwalt seit 2016

  • Mag. iur (Sponsion 2010) an der Universität Salzburg

  • Studium der Steuerwissenschaften an der JKU Linz

  • Vortragstätigkeit für WIFI, u.a.

  • Mitglied des Disziplinarrates der OÖ Rechtsanwaltskammer seit 2022

  • Lektorentätigkeit an der Johannes Kepler Universität Linz am Universitätslehrgang real estate finance

blog posts

Das geänderte Mietrechtsgesetz sowie das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz: Wichtige Änderungen für Mieter und Vermieter ab 2026

Mit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz tritt ab 1. Jänner 2026 das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft, das eine "Mietpreisbremse" für Wohnungsmietverträge einführt. Diese Regelung betrifft sowohl neue als auch bereits bestehende Mietverträge im Voll- als auch im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) und soll künftige Inflationsspitzen abfedern. Zudem wird mit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz die Mindestbefristung im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG von drei auf fünf Jahre erhöht.

Mehr...

Zeugeneinvernahme im Homeoffice?

Unser Partner Karl Weilhartner und unser Of Counsel Karl Krückl beschäftigen sich im Rechtspanorama der Presse vom 13.10.2025 anhand einer aktuellen Entscheidung mit der Frage, ob eine Online-Zeugeneinvernahme gleichsam im Homeoffice ("im Wohnzimmer des Zeugen") zulässig ist.

Mehr...

Publikationen