Zeugen im Homeoffice
Zeugeneinvernahme im Homeoffice?

Unser Partner Karl Weilhartner und unser Of Counsel Karl Krückl beschäftigen sich im Rechtspanorama der Presse vom 13.10.2025 anhand einer aktuellen Entscheidung mit der Frage, ob eine Online-Zeugeneinvernahme gleichsam im Homeoffice ("im Wohnzimmer des Zeugen") zulässig ist.

Anhand einer historischen und systematischen Interpretation von Bestimmungen der Zivilprozessordnung kommt der Oberste Gerichtshof zum Ergebnis: Nein. Der auswärts wohnende Zeuge muss sich in ein Gerichtsgebäude begeben, wird dort identifiziert und kann dort dem erkennenden Gericht im Wege eine Videokonferenz zugeschaltet werden.

Kleine systematische Widersprüchlichkeiten bleiben: Bei vorbereitenden Tagsatzungen brauchen einzuvernehmende Parteien und Auskunftspersonen nicht in ein Gerichtsgebäude kommen, ebenso wenig Sachverständige für etwa mündliche Gutachtenserörterungen. Und ähnlich gelagert können sich bei GmbH-Gründungen oder Generalversammlungen Gesellschafter "überall" aufhalten und von dort per Videokonferenz zugeschaltet werden.