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EU Data Act: Balanceakt zwischen Markt und Schutz.

Mit dem EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) stellt die Europäsche Union die Weichen für einen fairen, offenen und innovationsfördernden Datenmarkt. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass Datenzugang, -weitergabe und -nutzung transparent, sicher und rechtskonform erfolgen. Seit September 2025 gilt der Data Act unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Bislang lagen die durch vernetzte Geräte erzeugten Daten fast ausschließlich in der Hand der Hersteller oder Inhaber.

Diese Marktkonzentration führte häufig dazu, dass kleinere Unternehmen, Dienstleister oder Nutzer keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu den Daten erhielten, die sie selbst mit ihren eigenen Produkten erzeugten.

Der Data Act will dieses Ungleichgewicht beseitigen:

Er verpflichtet Dateninhaber, Datenzugang und Datennutzung fair, transparent und diskriminierungsfrei zu ermöglichen.

Er schafft Transparenzpflichten und untersagt vertragliche Klauseln, die den Datenzugang unangemessen einschränken.

Er fördert den Wettbewerb zwischen datenbasierten Geschäftsmodellen, indem Daten als wirtschaftliches Gut erstmals einheitlich reguliert werden.

Auf Verlangen des Nutzers (als Verbraucher) müssen die erlangten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitsgestellt werden - und zwar etwa an einen von ihm benannten Dritten.

Die Datenbereitstellung kann unter Umständen kostenpflichtig erfolgen, wobei das Entgelt angemessen und verhältnismäßig sein muss, um missbräuchliche Preisgestaltung zu verhindern.

 

Wesentliche Markt- und Wettbewerbswirkungen Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU):

Durch die Verpflichtung zur fairen Datenweitergabe erhalten KMU erstmals Zugang zu Datensätzen, die bisher großen Marktakteuern vorbehalten waren. Das ermöglicht neue Produkte, Innovationen und datenbasierte Dienstleistungen.

Förderung von Innovation und Wettbewerb:

Die Richtlinie schafft die Grundlage für eine europäische Datenökonomie, in der Datenaustausch nicht mehr von Marktmacht, sondern von Rechtssicherheit und Vertrauen abhängt.

Transparente Vertragsbeziehungen (B2B):

Unternehmen dürfen künftig keine unangemessenen Vertragsklauseln mehr durchsetzen, die Dritte vom Datenzugang ausschließen oder benachteiligen.

Fairer Cloud-Wettbewerb ("Cloud Switching"):

Cloud- und Edge-Dientsleister müssen künftig ermöglichen, dass Nutzer*innen ihre Daten, Anwendungen und Dienste zu anderen Anbietern übertragen können. Technische oder vertragliche Hindernisse ("Vendor Lock-ins") sollen abgebaut werden. Der Data Act verpflichtet Anbieter, Portabilität, Interoperabilität und faire Wechselbedingungen sicherzustellen - ein zentraler Schritt zu mehr Wettbewerb und Datensouveränität im europäischen Cloud-Markt.

Verhältnis zu bestehenden Wettbewerbsregeln:

Der Data Act ergänzt bestehende Regelungen wie den Digital Markets Act (DMA) und den Digital Services Act (DSA) - mit Fokus auf Datenzugang und Nutzungsrechte, nicht auf Plattformverhalten.

 

Zivilrechtliche Gewährleistung und Haftperspektiven:

Mit dem EU Data Act wird die Vertragspraxis im Datenverkehr nicht nur wirtschaftlich, sondern auch zivilrechtlich neu geordnet. Die Verordnung enthält zwar keine eigenständigen Gewährleistungsnormen, wirkt aber unmittelbar auf die vertragliche Haftung und Verantwortungsverteilung zwischen Dateninhaber, Datenempfänger und Dienstleister.

Kernpunkte:

  • Mangelhafte Datenbereitstellung

  • Schutz- und Sorgfaltspflichten

  • Haftung für Dritte und Cloud-Provider

  • Rechtsdurchsetzung und Beweislast

 

Der neue Data Act ist kein Nischengesetz, sondern ein zentraler Baustein des europäischen Wettbewerbrechts im digitalen Binnenmarkt. Er macht Daten zugänglich, handelbar und rechtlich kontrollierbar - und schafft die Grundlage für einen offenen, innovationsfreundlichen und fairen Datenmarkt in Europa.

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen,

  • ob sie als Hersteller oder Anbieter datenfähiger Produkte oder Cloud-Dienste betroffen sind,

  • welche Verträge, Nutzungsbedingungen und Datenflüsse angepasst werden müssen,

  • und wie der Schutz vertraulicher Informationen gewährleistet werden kann.

Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung des Data Act - mit Fokus auf Wettbewerbsrecht, Vertragsgestaltung und Daten-Compliance.