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Klartext statt Greenwashing: Neue EU-Richtlinie revolutioniert die Umweltwerbung

Mit der neuen EmpCo-Richtlinie setzt die EU ein deutliches Zeichen gegen Greenwashing. Ab dem Jahr 2026 gelten umfassende Vorgaben für Umweltversprechen in der Werbung – Unternehmen, die gegen die Transparenzpflichten verstoßen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen.

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo-RL), die am 26. März 2024 in Kraft getreten ist, setzt neue Maßstäbe für Umweltaussagen in der Werbung und zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern. Die EmpCo-RL muss bis 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab September 2026 verbindlich.

Neue Regeln gegen irreführende Umweltwerbung

Die Richtlinie erweitert die Liste unlauterer Geschäftspraktiken und verbietet unter anderem:

•         Unbelegte Umweltbehauptungen – Begriffe wie „klimafreundlich“ oder „umweltschonend“ sind nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich fundiert sind.

•         Täuschende Umweltaussagen – Unternehmen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass ein gesamtes Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit umweltfreundlich ist, wenn dies nur für Teilaspekte gilt.

•         CO₂-Kompensation als Werbeversprechen – Begriffe wie „CO₂-neutral“ sind nur erlaubt, wenn die Emissionseinsparung direkt aus der Wertschöpfungskette des Produkts stammt.

•         Irreführende Labels – Unternehmen dürfen keine eigenen Nachhaltigkeitssiegel mehr nutzen, es sei denn, sie basieren auf anerkannten Zertifizierungssystemen.

•         Gesetzliche Standards als Werbeversprechen – Es ist verboten, Selbstverständlichkeiten (z.B. „FCKW-frei“ für Kühlgeräte) als Besonderheit zu bewerben.

Strenge Vorgaben für zukünftige Umweltversprechen

Unternehmen dürfen keine unbestätigten Aussagen über künftige Umweltziele treffen („klimaneutral ab 2030“), es sei denn, diese sind durch verbindliche Pläne und überprüfbare Zwischenziele belegt. Unternehmen müssen Umweltaussagen künftig in einem dreistufigen Verfahren überprüfen und von einer unabhängigen Stelle bestätigen lassen. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen und bereits durch EU-Recht geregelte Umweltangaben.

Verbot von "Social Washing"

Neben ökologischen Behauptungen nimmt die EmpCo-RL auch sozial verantwortliche Werbung ins Visier. Unwahre oder irreführende Aussagen zu sozialen Aspekten eines Produkts oder Unternehmens können künftig rechtlich geahndet werden.

Regeln für Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Produkten

Neue Vorgaben sollen Verbraucher:innen vor Täuschung über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten schützen. Beispielsweise dürfen Unternehmen keine Softwareupdates anbieten, die Produkte absichtlich verschlechtern, und keine falschen Angaben über die Lebensdauer oder deren Reparierbarkeit machen.

Mit diesen Maßnahmen sollen Verbraucher:innen verlässliche Informationen erhalten und Unternehmen zu mehr Transparenz und ehrlicher Nachhaltigkeitskommunikation verpflichtet werden.

Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen diese Vorschriften können Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes, Gewinnabschöpfung oder einen temporären Ausschluss von öffentlichen Vergaben zur Folge haben.