Um bei Persönlichkeitsverletzungen im Netz rasche Abhilfe zu verschaffen, wurde ein Mandatsverfahren in die Strafprozessordnung aufgenommen. Ende August 2023 hat der Oberste Gerichtshof erstmals dazu Stellung genommen. Näheres zu der Entscheidung 6 Ob 166/22p lesen Sie hier:
Der Kläger ist Pilot und ehemaliger Profifußballspieler. Der Bruder des Klägers hat auf seinem Social-Media-Account Aussagen wie "der Kläger würde seinen Sohn zu einem Mörder erziehen, sei ein Bruchpilot, leide an einer Gehirnkrankheit, wäre ein potenzieller Selbstmordpilot; der Kläger hätte Medien, Arbeitgeber und Behörden getäuscht, durch seine Zeugenaussage wäre eine Drogeneinnahme des Klägers bewiesen" behauptet.
Der Kläger verlangte die weltweite Unterlassung der Verbreitung wort- und sinngleicher Inhalte. Die Beklagte war eine Social-Media-Plattform-Betreiberin mit Sitz in Irland, welche die Aufforderung des Klägers trotz der krassen Behauptungen ablehnte.
Die Beklagte wurde schuldig erkannt, die weitere Verbreitung wort- und sinngleicher Inhalte des Social-Media-Accounts des Bruders mit weltweiter Wirkung zu unterlassen und/oder zu beseitigen.
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