Tagtäglich wird im Internet nach Herzenslust geliked, gepostet und geteilt. Wenn die geteilten Inhalte allerdings nicht ganz unproblematisch sind, kann daraus schnell ein teurer Spaß werden. Wieso die Teilnahme an einem Social-Media-Shitstorm aufgrund eines neuen OGH-Urteils nicht unterschätzt werden sollte, erfahren Sie hier:
Ein Polizist wurde anlässlich eines Einsatzes bei einer Demonstration gefilmt und das Video von einem Dritten auf Social Media gepostet. Im Begleittext des Posts wurde zur Online-Hetze gegen den Polizisten aufgerufen: "Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei einer Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und Stundenlang verhört. Dieser Polizist ist schuldig". Viele Nutzer folgten diesem Aufruf und teilten daraufhin das Video. Was sie jedoch (vermutlich) nicht wussten: Der gefilmte Polizist war nicht einmal an den Amtshandlungen gegen den 82-Jährigen beteiligt, sondern nur Teil der polizeilichen Absperrkette.
Der Polizist begehrte infolgedessen Schadenersatz für den immateriellen Schaden, den er durch den über ihn hereingebrochenen Shitstorm erlitten hat. Der Beklagte war einer der Nutzer, der den Video-Post samt dem herabsetzenden Begleittext auf Facebook geteilt hat, ohne die getroffene Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Das diesbezügliche Urteil des OGH ist durchaus erfreulich für Opfer eines Shitstorms, dafür aber umso folgenschwerer für jene, die sich unüberlegt daran beteiligen: Um Schadenersatz begehren zu können, sind Opfer eines Shitstorms nicht angehalten, die konkrete "Quelle" der herabsetzenden Äußerung als Ursache der Kränkung zu benennen. Vielmehr genügt der Nachweis, Opfer eines Shitstorms gewesen zu sein und dass sich der beklagte Schädiger daran rechtswidrig und schuldhaft beteiligt hat. Die Verbreitung eines Shitstorm kann also nicht nur dem Ersteller eines Posts, sondern auch jedem, der den Post nur teilt, teuer zu stehen kommen.
Auch aus der vom OGH erwogenen Unteilbarkeit des Schadens resultieren gravierende Folgen für Schädiger: Da in einem Shitstorm nicht geklärt werden kann, welche konkreten Folgen von welchem Schädiger hervorgerufen werden, haften sämtliche Schädiger im Wege der Solidarhaftung. Das Opfer kann daher von einem einzelnen Schädiger den Ersatz des gesamten Schadens fordern. Dem in Anspruch genommenen Schädiger obliegt dann die (praktisch wohl schwierige) Aufgabe, die anderen Schädiger ausfindig zu machen und diese anteilig in Regress zu nehmen.
Diese höchstgerichtliche Entscheidung veranschaulicht wieder einmal, wie riskant unüberlegte Social-Media-Posts sein können. Wer also künftig leichtfertig Online-Hetze teilt, muss sich auf teure und mühsame Konsequenzen gefasst machen.
