Der EU Data Act ist eine neue Verordnung der Europäischen Union, die am 11. Jänner 2024 in Kraft getreten und seit dem 12. September 2025 voll anwendbar ist. Die Verordnung legt den Grundstein für eine faire, innovative und wettbewerbsfähige europäische Datenwirtschaft. Mit ihm soll der Zugang zu Daten und deren Nutzung reguliert und verbessert werden.
Wesentliche Bestimmungen des EU Data Acts
Förderung der Datenverfügbarkeit: Vernetzte Geräte auf dem EU-Markt sollen so konzipiert sein, dass die gemeinsame Nutzung von Daten möglich ist.
Stärkung der Verbraucherrechte: Verbraucher können mehr Dienste wählen und zwischen Cloud-Anbietern wechseln, ohne auf den Hersteller des Geräts angewiesen zu sein.
Unterstützung von Unternehmen: Geschäftsanwender, z. B. im verarbeitenden Gewerbe oder in der Landwirtschaft, erhalten Zugang zu Daten über die Leistung von Industrieanlagen, was Effizienzsteigerung und Optimierung des Betriebs ermöglicht.
Verbot unlauterer Verträge: Praktiken, die den Datenaustausch verhindern könnten, sind untersagt.
In der Industrie, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, fallen durch Maschinen und Sensoren große Mengen an Daten an. Verschiedene Akteure haben ein Interesse an der Nutzung dieser Daten. Bisher konnten Hersteller, Betreiber und andere Beteiligte einen Zugang zu den Daten weitgehend vertraglich oder technisch selbst regeln.
Der EU Data Act ändert dies: Nutzerinnen und Nutzer vernetzter Produkte und verbundener Dienste erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf sämtliche Daten, die bei der Nutzung anfallen.
