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"EcoBox" als Wortmarke nicht eintragbar?

Damit ein Zeichen ins Markenregister eingetragen werden kann, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Warum das OLG Wien, entgegen der Ansicht des Patentamts im Falle von "EcoBox" diese als erfüllt erachtet, erfahren Sie hier:

Die Antragstellerin begehrte die Eintragung der Wortmarke "EcoBox" in das Markenregister für nachfolgende Waren: nicht metallische Baumaterialien und Bauelemente für die Errichtung von Gebäuden.

Die Rechtsabteilung des Patentamts wies den Antrag ab und argumentierte, dass es dem Zeichen an der von § 4 Abs 1 Z 3 MSchG geforderten Unterscheidungskraft fehle. Die Verkehrskreise würden das Zeichen lediglich als allgemeinen Hinweis auf die Form und Beschaffenheit der Ware sehen. Allenfalls könne auf die Art der Verpackung für die Waren, einer ökologischen Schachtel, geschlossen werden.

 Das OLG Wien war anderer Ansicht:

Die unter diesem Zeichen registrierten Waren richten sich an einem der englischen Sprache mächtigen Fachkreis. Mithin kann die Vorsilbe "eco" sowohl als "ecological" (ökologisch) oder aber als "economic" (wirtschaftlich/sparsam) verstanden werden.

Dass hingegen das Wort "Box" im Englischen als Synonym für ein kleines Haus oder Container verwendet wird, hält das Rekursgericht auch bei vorhandenen Englischkenntnissen für nicht geläufiges Wissen. Selbst wenn dieser Umstand bekannt wäre, würde dies keinen direkten Schluss auf Baumaterialen und Bauelemente zulassen. Hierfür ist zumindest ein weiterer Gedankenschritt erforderlich.

Die Auffassung der Rechtsabteilung, dass unter dem Zeichen ein Hinweis auf die Verpackung verstanden werden kann, bewertet das Rekursgericht als unwesentlich: es kommt ausschließlich darauf an, ob das Zeichen als Hinweis auf die Ware selbst verstanden werden kann.

Das OLG Wien hob den angefochtenen Beschluss aufgrund unrichtiger rechtlicher Beurteilung auf und veranlasste die Eintragung der Wortmarke "EcoBox" in das Markenregister.