Mit der Entscheidung vom 17.10.2024 hat der EuGH über die urheberrechtliche Zulässigkeit von "Cheat-Software" entschieden. Wie der jahrelange Rechtsstreit zwischen Sony und Datel ausgegangen ist, lesen Sie hier:
Der Fall handelt von einer von Datel entwickelten Software für die inzwischen eingestellte Playstation Portable. Die Software ermöglicht es Spielern, den Spielverlauf in einer vom Spielehersteller nicht vorgesehenen Weise zu beeinflussen (sog. "Cheat-Software").
Der EuGH hielt fest, dass nur der Quell- und Objektcode unter den Begriff "Ausdrucksform" eines Computerprogramms fällt, da sie die Vervielfältigung oder spätere Entstehung des Programmes ermöglicht und dadurch durch die EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen geschützt ist. Nicht jede Veränderung, die während der Ausführung eines Programms erfolgt, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Cheat-Software verändert im konkreten Fall den Inhalt von Variablen und beeinflusst den Ablauf des geschützten Programms, verändert jedoch nicht den Quell- oder Objektcode und ermöglicht nicht die Vervielfältigung oder spätere Entstehung des Programms. Der Inhalt der Variablen genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, weil es weder Bestandteil des Codes noch eine geistige Schöpfung des Urhebers ist.
Fazit: Der EuGH entschied, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dennoch ist Vorsicht geboten. Auch Markenrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstöße kommen in Betracht. Wir stehen Ihnen in derartigen Angelegenheiten gerne beratend zur Seite.
