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Gender-Gap beseitigen durch EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Durch die Entgelttransparenzrichtlinie soll die geschlechtsspezifische Lohnlücke geschlossen und mehr Transparenz in der Bezahlung geschaffen werden. Die Richtlinie ist mit 6. Juni 2023 in Kraft getreten und soll bis zum 7. Juni 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Mit welchen Neuerungen Unternehmen zu rechnen haben, lesen Sie hier:

Die Richtlinie gilt für alle Beschäftigten, die dem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff entsprechen, das heißt von der Richtlinie sind auch arbeitnehmerähnliche Personen betroffen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle weiteren Vergütungen, die als Geld- oder Sachleistung im Rahmen eines Dienstverhältnisses gezahlt werden.

Wesentliche Regelungen der Richtlinie:

  • Bericht über den Gender-Pay-Gap in Betrieben ab 100 Mitarbeitern

  • Information über das Einstiegsgehalt oder der Entgeltspanne in der Stellenausschreibung oder im Vorstellungsgespräch

  • Auskunftsrecht der ArbeitnehmerInnen über das durchschnittliche Entgelt von vergleichbaren Gruppen aufgeschlüsselt nach Geschlecht

  • Beweislastumkehr zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen; ArbeitgeberInnen haben im Streitfall zu beweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt

Unsere Empfehlung: Eine frühzeitige Auseinandersetzung bzw Umsetzung der Richtlinie kann für Ihr Unternehmen klar von Vorteil sein und unerwünschte rechtliche Konsequenzen vermeiden. Wir beraten Sie gerne bei Vorbereitung und Umsetzung der Prozesse im Unternehmen.