Die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze vollendetes 14. Lebensjahr wird angesichts vermehrter Straftaten von unter 14-Jährigen intensiv diskutiert. Wie könnten künftige Gesetze aussehen?
Unser Of Counsel Karl Krückl ist dabei wieder einmal seinen rechtshistorischen Interessen nachgegangen und sah sich im Rechtspanorama der Presse die Vorschläge im Regierungsprogramm der "Ampelkoalition" vor dem Hintergrund der Strafgesetze 1803 und 1852 an. Ergebnis: Die Entwicklungen verlaufen wellenförmig. Zum Artikel
