Unser Partner Karl Weilhartner hat sich in einem Aufsatz mit den Auswirkungen einer Neuerung aus dem Immobilienrecht beschäftigt: der temporären Gebührenbefreiung.
Seit 1. April gilt eine temporäre Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Immobilienkäufe. Die Befreiung gilt aber nicht jedenfalls, sie ist an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wie man in den Genuss dieser Begünstigung kommt, erfahren Sie hier.
Der Aufsatz wurde im VWT Fachjournal (Ausgabe 02/2024) veröffentlicht ➔ Hier geht's zum Artikel
