Am 8. Dezember 2024 trat eine umfassende Reform des europäischen Designrechts in Kraft. Neue Schutzbereiche, strengere Regelungen und angepasste Gebühren verändern die Spielregeln rund ums Thema Designs grundlegend.
Ob digitale Benutzeroberflächen, animierte Designs oder CAD-Dateien für den 3D-Druck – die Reform des europäischen Designrechts bringt das Schutzsystem ins digitale Zeitalter. Mit neuen Begrifflichkeiten, erweiterten Schutzmechanismen und klaren Regeln zur Nutzung schafft die EU mehr Rechtssicherheit – und fordert Unternehmen zum Handeln auf. Wer jetzt nicht vorbereitet ist, riskiert teure Lücken im Designschutz.
Am 8. Dezember 2024 traten bedeutende Änderungen im europäischen Designrecht in Kraft. Die Verordnung (EU) 2024/2822 und die Richtlinie (EU) 2024/2823 modernisieren und harmonisieren das bestehende System, um es an aktuelle technologische Entwicklungen anzupassen. Die Reform umfasst neue Schutzbereiche, strengere Regelungen gegen Designrechtsverletzungen sowie erweiterte Ausnahmeregelungen. Zudem werden die Gebühren für Unionsgeschmacksmuster angepasst. Die Umsetzung der neuen Regelungen erfolgt schrittweise bis 2027.
Die Reform des europäischen Designrechts bringt konkret folgende Änderungen mit sich:
• Terminologie: „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird zu „Unionsgeschmacksmuster“, und „Geschmacksmuster“ wird in der Design-Richtlinie durch „Design“ ersetzt.
• Erweiterte Schutzbereiche: Die Definition von Designs umfasst nun Bewegungen, Animationen und Zustandsänderungen. Auch digitale Designs wie Shopgestaltungen und Benutzeroberflächen sind geschützt.
• Neue Verbote: Die Herstellung, Nutzung und Verbreitung von CAD-Dateien zur Reproduktion geschützter Designs mittels 3D-Druck wird ausdrücklich als Rechtsverletzung gewertet.
• Reparaturklausel: Eine einheitliche Reparaturklausel wird eingeführt, die im deutschen Designgesetz bereits vorhanden ist.
• Neue Schrankenregelungen: Bestimmte Handlungen wie Kritik, Parodie oder Identifikationszwecke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
• Kennzeichnung: Geschützte Designs können künftig mit einem „D“ in einem Kreis gekennzeichnet werden.
• Gebührenanpassung: Verlängerungsgebühren für Unionsgeschmacksmuster steigen, insbesondere bei späteren Verlängerungen.
Die Unionsgeschmacksmuster-Verordnung gilt ab Mai 2025 teilweise und ab Juli 2026 vollständig. Die Design-Richtlinie muss bis zum 09. Dezember 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen, um Schutzlücken zu vermeiden und Kosten zu optimieren.
