Wandel, Veränderung, Entwicklung: Drei Herausforderungen, drei Zugänge für Chancen.
Vom Start-up bis zum börsenotierten Konzern, bei der Verfolgung strategischer Ziele, beim Erwerb von Know-how, bei der Internationalisierung oder der Beschaffung von Kapital. Wir unterstützen bei Gründungen, Restrukturierungen, beim erfolgreichen Exit und bringen Ihr Familienunternehmen mit positivem Spirit in die nächste Generation.
Wir beraten umfassend: unsere Spezialisten aus dem Immobilien-, Arbeits-, Kapitalmarkt-, Steuer-, Kartell-, Technologie- und Wettbewerbsrecht komplettieren unser Wissen im Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.
Weltweit steht uns ein erprobtes Netzwerk an erfahrenen Korrespondenzanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern zur Verfügung. Arbeiten auf Englisch ist business as usual.
Wir betreuen Einzelunternehmen, Stiftungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, öffentliche Rechtsträger und Konzerne.
Unser Wissen teilen wir gerne: Wir sind wissenschaftlich tätig, tragen bei Seminaren vor, halten Workshops und veranstalten In-House-Schulungen für Führungskräfte und Unternehmer.
Der erste Schritt in die Selbstständigkeit gelingt – mit unserer Beratung. Start-ups rufen unser Know-how ab und etablieren sich in der Gründerszene. Für Ihren Start in ein erfolgreiches Unternehmertum bieten wir Folgendes:
Beratung – Neugründungsförderungen, Rechtsformwahl (Besteuerung, Haftungsrisiko, Kapitalausstattung Exit- und Beteiligungsmöglichkeiten, Gründungskosten, Mitbestimmungsrechte)
Unternehmensgründung – Ausarbeitung von Gesellschafts- und Syndikatsverträgen, Anmeldung zum Firmenbuch
Ausarbeitung von Geschäftsführer- und Vertreterverträgen, Dienstverträgen, Bestellung von Organen und Prokuristen
Öffentliche-rechtliche Erledigungen – Gewerbeanmeldung, Einholung von Genehmigungen und Konzessionen
Vorbereitung der ersten Beschlussfassungen, Gesellschafterversammlungen
Unterstützung bei der Finanzierung – Venture Capital, Private Equity, Crowdinvesting, Business Angels
Planung von Exit-Strategien
Schutz Ihrer Ideen, Marken, Muster, Erfindungen und Patente – Registrierung in Registern weltweit
Ansprechpartner
Unternehmerische Entscheidungen brauchen Mut und umfassende Beratung. Milestone für Milestone, geplant und strukturiert, erarbeiten wir für Sie eine erfolgreiche Unternehmensübernahme oder einen lukrativen Exit/Verkauf, auch grenzüberschreitend. Wir bieten ein Gesamtpaket:
Ausschreibung / Bieterverfahren / Auswahl des Projektteams
Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement)
Absichtserklärungen (Letter of Intent)
Experten– und Managementgespräche (Q&A-Meeting)
Prüfung und Festlegung der Transaktionsstruktur
Asset Deal oder Share Deal?
Detailprüfung des Zielobjekts (Due Diligence)
Vertragsverhandlungen
Finanzierung und zusammenhängende Fragen (zB Refinanzierungsplan, Cash-Pooling im Konzern)
Vertragsgestaltung (Sales and Purchase Agreement)
Begleitung bei der Vertragsunterfertigung (Signing), beim Closing sowie in der Post-Closing-Phase
Begleitung im Kartellrecht – Fusionskontrolle, Prüfung der Marktbeherrschung
Implementierung des Zielobjektes in die Unternehmensabläufe (Post Merger Integration)
Ansprechpartner
Motive für Umstrukturierungen sind vielfältig: Finanzwirtschaftliche oder operative Wiederstrukturierungen, steuerliche Vorteile, Unternehmensnachfolge, Risikominimierung/-verteilung, Kapitalbedarf, Beteiligung strategischer Partner, Rationalisierung, Digitalisierung, Wachstum. Wir machen unsere Klienten aktiv auf mögliche Optimierungen durch Umstrukturierungen aufmerksam und setzen um, was sinnvoll ist:
Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (Joint Venture)
Gesellschafterausschlussverfahren (Squeeze-out)
Konzerninterne Umgestaltungen
Zusammenschluss
Realteilung
Spaltung
Verschmelzung
Umwandlung
Einbringung
und zwar in alle Richtungen up-, down- oder side-stream. Natürlich steueroptimierend, auch im Konzern und grenzüberschreitend.
Ansprechpartner
Wir legen Wert auf vorausschauende und nachhaltige Organstrukturen und beraten dazu Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände und die dahinterstehenden Eigentümer und Stifter.
Unsere Spezialgebiete:
Bestellung und Abberufung von Organen
Erstellung und Prüfung von Verträgen für Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat
Laufende Beratung von Organen (Aufsichtsrat, Geschäftsführung, Vorstand, Beirat)
Abwehr/Durchsetzung von Organhaftungen (Vorstands- und Geschäftsführerhaftung, Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern)
Begleitung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen
Unterstützung bei der Beschlussfassung/Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen
Privatstiftungen und gemeinnützige Stiftungen
Ansprechpartner
Eine solide Finanzierung ist Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Der Kapitalmarkt bietet eine Vielfalt an Finanzierungsmöglichkeiten, sowohl durch Eigen- als auch Fremdkapital. Wir helfen Ihnen, die für Ihr Unternehmen richtige Variante zu finden, nicht nur mit unserer rechtlichen Beratung, sondern unmittelbar mit unserem großen Investorennetzwerk. Wir bieten:
Unterstützung bei der Investorensuche
Vorbereitung von Bankgesprächen, Prüfung/Ausarbeitung von Kreditverträgen
Prüfung/Ausarbeitung von Mezzanin-Finanzierungen
Prüfung/Ausarbeitung von Leasingverträgen zur Investitionsfinanzierung
Mitarbeiterbeteiligungen
Vertragsgestaltung für Business Angels, Crowdinvesting, Venture Capital, Private Equity
Beratung beim Gang an die Börse
Durchführung von Verfahren zur Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung
Gestaltung von Genussrechten und Wandelschuldverschreibungen
Ansprechpartner
Auch gesellschaftsrechtliche Beziehungen sind vor internen Diskussionen nicht gefeit. Wir kennen in diesem Zusammenhang nur zwei Alternativen: Entweder den Streit vermeiden oder den Streit gewinnen. Vermeiden können wir den potenziellen Streit bereits bei Gründung eines Unternehmens: Wir regeln im Gesellschaftsvertrag und in Nebenvereinbarungen alle Eventualitäten, klar und eindeutig. Musterverträge haben bei uns keinen Platz. Jede Gesellschaft ist individuell.
Instrumente, die wir zur Vermeidung oder Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten erfolgreich für unsere Klienten einsetzen:
Einberufung einer Generalversammlung
Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
Gesellschafterausschluss
Abberufung eines Geschäftsführers
Verfolgung von Schadenersatzansprüchen
Durchsetzung von Informations- und Einsichtsrechten
Wahrung von Minderheitsrechten
Kündigung einer Gesellschaft
Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot, gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, der verdeckten Gewinnausschüttung, Kompetenzüberschreitungen und Treuepflichtverletzungen: Diese klassischen Stolpersteine in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen räumen wir für Sie aus dem Weg.
Ansprechpartner
Interne oder externe Schocks schaffen Handlungsbedarf in Unternehmen. Wir nehmen die Herausforderungen an; mit einem klaren Fokus auf außergerichtliche Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Unsere Beratung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern. Dabei verlieren wir nicht die insolvenzrechtlichen Pflichten (etwa Antragspflichten) aus dem Auge.
Im Insolvenzfall beraten wir sämtliche Stakeholder – Unternehmen, Organe, Banken, Gläubiger. Unser Paket umfasst:
Schutzmaßnahmen vor Insolvenzeröffnung
Insolvenzantragstellung
Auswirkungen der Insolvenz auf Verträge
Anfechtung von Rechtsgeschäften (außergerichtlich/gerichtlich)
Forderungsanmeldungen
Durchsetzung und Wahrnehmung von Gläubigerinteressen
Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten
Schuldnervertretung
Unternehmenstransaktion aus der Insolvenz (Distressed M&A)
Auch die Lebensdauer eines Unternehmens/einer Gesellschaft ist endlich: Am Schluss steht die Auseinandersetzung oder Liquidation.
Wir stehen als Liquidator zur Verfügung und beraten
bei der Auflösung und Liquidation,
bei der Veräußerung von Gesellschaftsvermögen,
bei der Abwicklung sämtlicher Rechts- und Vertragsverhältnisse,
bei korrekter Durchführung des Gläubigeraufrufes,
bei Löschung einer Gesellschaft aus dem Firmenbuch.
Ansprechpartner
Versäumnisse im Bereich Corporate Governance können schwerwiegende Folgen haben. Stakeholder, etwa Eigen- oder Fremdkapitalinvestoren, verlieren bei mangelnder Umsetzung der Corporate Governance das Vertrauen in Ihr Unternehmen.
Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung eines rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmens („Unternehmensverfassung“) für die Leitung und Überwachung Ihres Unternehmens, der auf Transparenz sowie Bildung und Erhalt von Vertrauen der Stakeholder abzielt.
Compliance:
Die Nichteinhaltung und Nichtbefolgung von Vorschriften führt zu wirtschaftlichen sowie reputatorischen Schäden für Ihr Unternehmen und zur Haftung von Organen und Mitarbeitern. Haben Sie eine effektive Datenschutz-Compliance in Ihrem Unternehmen installiert? Wer kümmert sich in Ihrem Unternehmen um die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen? Mit uns werden Sie zum Compliance-Vorreiter. Das stärkt Ihre Reputation nach außen und schafft faire und geregelte Strukturen im Unternehmen und im Konzern.
Wir bieten für unsere Klienten:
einen allumfassenden Compliance-Check
Umsetzung effektiver Compliance-Richtlinien in Ihrem Unternehmen
Durchführung von Schulungen (zB Geldwäscheprävention, IT-Sicherheit, Wettbewerbsrecht …)
Implementierung eines Whistleblowing-System
Risikomanagement – Compliance Due Diligence
Prüfung und Erstellung von Compliance-Klauseln in Verträgen