Deutschland, Schweiz und Drittstaaten: EuGH zieht neue Linie im Sozialversicherungsrecht
Wer grenzüberschreitend arbeitet, lebt in mehreren Rechtswelten. Der EuGH schafft mit der Rechtssache C-743/23 Klarheit: Bei der Frage, welches Sozialversicherungsrecht gilt, zählen nicht nur die Tätigkeiten in den EU-Staaten und der Schweiz, sondern auch die Arbeitstage in Drittstaaten.
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