grüne ampel
Grüne Ampel oder Greenwashing?

Unternehmen bewerben Ihre Produkte und Dienstleistungen als umweltfreundlich oder Co²-neutral, da dies für Verbraucher ein wesentliches Entscheidungskriterium ist. Rechtlich ist das nicht immer unbedenklich wie erste Gerichtsverfahren in Österreich und Deutschland zeigen. Aufgrund der Taxonomie-Verordnung werden Unternehmen verpflichtet, über ihre Tätigkeit im Bereich von Umweltstandards in den Nachhaltigkeitsberichten zu informieren andererseits sollen irreführende Geschäftspraktiken mit umweltbezogenen Angaben durch eine Richtlinie verstärkt verboten werden. Was jetzt schon gilt, erfahren Sie hier:

Schon jetzt verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Unternehmern unrichtige Angaben über Produkte und Dienstleistungen, die geeignet sind, die Entscheidung von Verbraucher zu beeinflussen, zu machen. Vereinfacht gesagt: Keine Angaben in der Werbung, die nicht überprüfbar richtig sind. Um die jüngsten Beispiele aus der Österreichischen Judikatur zu nennen:

 Nach einer Entscheidung des LG Linz ist es unzulässig, ein Bier mit dem Slogan „CO²-neutral gebraut“ zu bewerben, wenn das nicht auf den gesamten Produktionsprozess zutrifft. Untersagt wurde in einem anderen Verfahren die Werbeaussage „CO²-neutral zu Biennale fliegen“, wenn die Flüge nicht mit nachhaltigem Treibstoff durchgeführt werden. Umweltbezogene Angaben können vielfältig sein, es kommt nicht nur auf Worte an sondern ist der Gesamteindruck der Aussage maßgeblich. Auch das Weglassen von wesentlichen umweltschädlichen Eigenschaften kann unzulässig sein. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte und Werbeunterlagen.