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GmbH-Gründungen werden günstiger!

Mit der neuen "Flexiblen Kapitalgesellschaft" soll der Wirtschaftsstandort Österreich attraktiver für Start-Ups und Investoren werden. Aber auch bei der altbewährten GmbH gibt es Änderungen. Ab 01.11.2023 soll die Gründung einfacher und billiger werden. Die Details erfahren Sie in diesem Blog.

Oftmals wurde das Mindeststammkapital von derzeit EUR 35.000,00 als Hindernis für eine GmbH-Gründung bezeichnet. Mindestens die Hälfte davon musste nämlich bei Gründung sofort bar auf das Gesellschaftskonto einbezahlt werden.

Der Gesetzgeber möchte nun das Stammkapital der GmbH generell auf EUR 10.000,00 senken. Nur mehr EUR 5.000,00 müssen dann sofort bezahlt werden. Das einbezahlte Stammkapital kann anschließend (wie auch jetzt) umgehend verwendet werden, etwa zur Abdeckung eines Teils der Gründungskosten oder für sonstige Anschaffungen.

Völlig entfallen soll die sog. "Gründungsprivilegierung". Bei dieser konnte bereits jetzt das Stammkapital bei der Gründung auf EUR 10.000,00 herabgesetzt werden. Allerdings musste nach spätestens 10 Jahren der Gesellschaftsvertrag abgeändert und das Stammkapital auf EUR 35.000,00 erhöht werden, sodass die Gesellschafter eine Nachzahlung leisten mussten.

Die Neuregelung hat den Vorteil, dass nicht nur das für die Gründung erforderliche Kapital geringer wird, sondern auch die Mindest-Körperschaftsteuer sinkt. GmbH-Gründungen mit höherem Stammkapital als den EUR 10.000,00 bleiben natürlich weiterhin zulässig.