startup office
Die FlexCo - Vor- und Nachteile der neuen Gesellschaftsform

Die Flexible Kapitalgesellschaft (auch "FlexCo") ist eine neue Gesellschaftsform. Für Gründer bietet die neue Gesellschaft einige Vorteile – auch im Vergleich zur altbekannten GmbH. In diesem Blog erfahren Sie, wann es Sinn macht, eine FlexCo zu gründen.

Die FlexCo hat viele Gemeinsamkeiten zur GmbH. Überall dort, wo es keine Sonderregelungen für die FlexCo gibt, gelten die Vorschriften der GmbH auch für die FlexCo. Darüber hinaus gibt es aber auch einige Unterschiede zwischen FlexCo und GmbH:

- Anteilsübertragungen

Für die Übertragung von Geschäftsanteilen reicht eine vom Anwalt erstellte Urkunde. Dadurch kann die Übertragung - insbesondere bei ausländischen Gesellschaftern - kostengünstiger und schneller abgewickelt werden.

- Beteiligung von Mitarbeitern und Investoren

Die bei GmbHs nur mit hohem Aufwand mögliche Mitarbeiterbeteiligung wird vereinfacht. Dazu können "Unternehmenswert-Anteile" ausgegeben werden, die besonders leicht übertragen werden können. "Unternehmenswert-Anteile" gewähren einen Anteil am Bilanzgewinn, aber kein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung.

- Gründungskosten

Das Mindeststammkapital der FlexCo beträgt EUR 10.000,00. Für eine Gründung müssen lediglich EUR 5.000,00 bar aufgebracht werden. Auch bei einer GmbH wurde das Mindeststammkapital gesenkt. Insofern besteht hinsichtlich der Gründungskosten kein Unterschied.

- Beschlüsse der Gesellschafter

Beschlüsse der Gesellschafter können bei der GmbH nur dann schriftlich gefasst werden, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Die FlexCo bietet hier Formerleichterung. Es kann vorgesehen werden, dass nicht alle Gesellschafter der schriftlichen Beschlussfassung zustimmen müssen und auch die Textform (zB E-Mails) für die Stimmabgabe ausreicht.

- Poison Pill: Aufsichtsratspflicht

Einziger Nachteil der FlexCo im Vergleich zur GmbH ist die evtl. früher eintretende Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrates. Die tritt bei der FlexCo bereits dann ein, wenn die FlexCo als „mittelgroße Kapitalgesellschaft“ einzustufen ist. Das ist der Fall, wenn zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt sind:

- Bilanzsumme mehr als € 5 Mio

- Umsatzerlöse mehr als € 10 Mio

durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer über 50

- Ausblick

Die Vorteile der FlexCo macht die neue Gesellschaft nicht nur für StartUps attraktiv. Gegen die FlexCo könnte aber sprechen, dass sich die neue Gesellschaftsform erst bewähren muss und im Geschäftsverkehr noch mit etwas Skepsis begegnet wird.

Wir beraten Sie gerne dazu, welche Rechtsform für Sie die Geeignetste ist.