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ESG und Nachhaltigkeitsberichterstattung - Was kommt auf Ihr Unternehmen zu?

Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verschärft die EU die Berichtspflichten von Unternehmen über Nachhaltigkeitsthemen. Erste Unternehmen müssen die Verpflichtungen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 umsetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Unternehmen künftig zu beachten haben.

Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) - Was ist der Inhalt?

·         Schaffung einheitlicher europäischer Berichtsstandards 

·         Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung

·         verbesserte Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte durch einheitliche Standards und Veröffentlichung als Teil des Lageberichts

·         Sanktionierung durch Veröffentlichung des Verstoßes und Verhängung von Strafen

Anwendungsbereich

Die Vorschriften der Richtlinie gelten für alle großen Unternehmen und für börsennotierte Unternehmen.

Als großes Unternehmen gilt ein Unternehmen, dass mindestens 2 der 3 Kriterien erfüllt:

·         Nettoumsatz von EUR 40 Mio.

·         Bilanzsummer von EUR 20 Mio.

·         250 Beschäftigte im Durchschnitt

Die Vorschriften finden für Unternehmen, die bereits von der Berichtspflicht nach der Non-Financial Reporting Directive betroffen waren, ab 2024 Anwendung. Sonstige große Unternehmen, börsennotierte KMU´s und Drittstaatenunternehmen werden anschließend schrittweise ebenso zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet.

Über was ist zu berichten?

Die Berichtspflicht folgt den ESG-Kategorien:

·         „Environment“ (E) für Klimaschutz, Umwelt, Wasser, etc.

·         „Social“ (S) für Diversität, Menschenrechte, Gesundheit, Chancengleichheit, etc.

·         „Governance“ (G) für Unternehmensführung, Managementstrukturen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, etc.

Die Unternehmen sind verpflichtet, Informationen und Inhalte zu den ESG-Kategorien nach einheitlichen EU-Standards offenzulegen. Die geforderten Angaben sollen dabei im Lagebericht des Geschäftsberichts enthalten sein. Dadurch soll eine Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichte sichergestellt werden.

Welche Sanktionen drohen bei mangelhafter Umsetzung?

Bei fehlender oder mangelhafter Umsetzung der Berichtspflichten drohen folgende Sanktionen:

·         behördliche Veröffentlichung des Verstoßes inkl. Abmahnung

·         Strafen/Bußgelder bei Wiederholung

·         Reputationsverlust

·         Verlust von günstigen, attraktiven Finanzierungen

Fazit

Die Auswirkungen der CSRD sind nicht zu unterschätzen. Die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen eine große Herausforderung für Unternehmen dar.

Die Erfüllung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet aber auch Chancen und Vorteile, etwa die Förderung von nachhaltigen Projekten und Verbesserung der Reputation in der Öffentlichkeit.

Aus diesem Grund ist für alle großen Unternehmen, auch wenn die Berichtspflichten erst in einigen Jahren verpflichtend werden, eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema wichtig.