Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO sind Cookie-Banner in aller Munde. Auf fast allen Webseiten tauchen beim ersten Aufruf die bunten Info-Fenster auf und laden zur "Einwilligung" ein. Die Gestaltung ist (datenschutz-)rechtlich kritisch. Das zeigt ein aktuelles deutsches Urteil. Einen ersten Überblick erhalten Sie hier:
Das Setzen von Cookies, insbesondere zur Marketingzwecken, ist nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung des Nutzers zulässig. Das haben die Höchstgerichte schon vor Jahren geklärt.
Noch nicht geklärt ist allerdings, wie ein Cookie-Banner gestaltet werden muss, damit das Erfordernis einer freiwilligen Einwilligung auch eingehalten wird. Das Landgericht München I hat nun in einem 200 (!) Seiten starken Urteil den Cookie-Banner auf der Webseite des verbreiteten deutschen Print-Magazins "FOCUS" für nicht DSGVO-konform erklärt.
Auf der Seite www.focus.de wurde ein Cookie-Banner angezeigt, das Nutzern auf der ersten Ebene nur die Auswahl ermöglichte, durch Klick auf „Akzeptieren“ in die Verarbeitung ihrer Daten und ihres Surfverhaltens durch zahlreiche Drittunternehmen einzuwilligen oder durch Anklicken der Schaltfläche „Einstellungen“ eine Auswahl zu treffen. Erst auf dieser "zweiten Ebene" war dann das Ablehnen möglich. Das Gericht hält fest: Das stellt keine wirksame Einwilligung dar. Dazu kommt noch: Die Buttons „Alle akzeptieren“ und „Auswahl speichern“ waren farblich und grafisch deutlich hervorgehoben. Die Möglichkeit „Alle ablehnen“ war nur in blasser Schrift in der rechten oberen Ecke des Fensters platziert. Diese Praxis des "Nudging" wird von Datenschützern schon länger kritisch bewertet.
Die Entscheidung des Landgerichts München ist nicht rechtskräftig, zeigt aber wieder einmal deutlich die aktuellen Herausforderungen bei der Gestaltung von Webseiten.
Die korrekte Gestaltung von Cookie-Bannern ist ein Dauerbrenner. Rechtliche und technische Fragen sind zu beachten - die Rechtsprechung dazu entwickelt sich auch laufend weiter. Wir beraten Sie dazu umfassend bei der Gestaltung Ihres Web-Auftritts, und zwar immer am Puls der Zeit.

