Das geänderte Mietrechtsgesetz sowie das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz: Wichtige Änderungen für Mieter und Vermieter ab 2026
Mit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz tritt ab 1. Jänner 2026 das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) in Kraft, das eine "Mietpreisbremse" für Wohnungsmietverträge einführt. Diese Regelung betrifft sowohl neue als auch bereits bestehende Mietverträge im Voll- als auch im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) und soll künftige Inflationsspitzen abfedern. Zudem wird mit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz die Mindestbefristung im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG von drei auf fünf Jahre erhöht.
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